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   BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 290.63   

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https://dejure.org/1964,845
BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 290.63 (https://dejure.org/1964,845)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1964 - VIII C 290.63 (https://dejure.org/1964,845)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1964 - VIII C 290.63 (https://dejure.org/1964,845)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.06.1964 - VIII C 155.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 290.63
    Dazu gehört auch, daß der Dienstherr insoweit, als der mit der Besoldung zur Deckung der durchschnittlich zu erwartenden Krankheitskosten zur Verfügung gestellte Unterhalt im Einzelfalle nicht ausreicht, durch die Gewährung von Beihilfen ergänzend hilft (vgl. die zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteile vom 11. Juni 1964 - BVerwG VIII C 155.63 -, DÖD 1965 S. 14, und vom 30. November 1964 - BVerwG VIII C 46.64 -).
  • BVerwG, 25.04.1957 - II C 50.55
    Auszug aus BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 290.63
    Das zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG gehörende Alimentationsprinzip gebietet es allerdings, daß der Dienstherr seinen Beamten und deren Angehörigen einen angemessenen Lebensunterhalt gewährt und sie damit von einer eigenen Daseinsvors orge freistellt (BVerwGE 5, 39 [40]).
  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 46.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 290.63
    Dazu gehört auch, daß der Dienstherr insoweit, als der mit der Besoldung zur Deckung der durchschnittlich zu erwartenden Krankheitskosten zur Verfügung gestellte Unterhalt im Einzelfalle nicht ausreicht, durch die Gewährung von Beihilfen ergänzend hilft (vgl. die zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteile vom 11. Juni 1964 - BVerwG VIII C 155.63 -, DÖD 1965 S. 14, und vom 30. November 1964 - BVerwG VIII C 46.64 -).
  • VG München, 08.12.2016 - M 17 K 15.2634

    Ausschluss des Ehegatten des Beihilfeberechtigten aus dem Beihilfeanspruch wegen

    Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, wie die am Alimentationsgrundsatz - der seinerseits zu diesen hergebrachten Grundsätzen gehören mag - orientierte Beihilfe im Einzelnen auszugestalten ist, gibt es nicht (vgl. Urteile vom 30. November 1964 - BVerwG VIII C 258.63 und BVerwG VIII C 290.63 - (Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 5)).
  • VG München, 25.06.2015 - M 17 K 14.519

    Aufwendungen für finanziell selbständige Ehefrau

    Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, wie die am Alimentationsgrundsatz - der seinerseits zu diesen hergebrachten Grundsätzen gehören mag - orientierte Beihilfe im Einzelnen auszugestalten ist, gibt es nicht (vgl Urteile vom 30. November 1964 - BVerwG VIII C 258.63 und BVerwG VIII C 290.63 - (Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 5)).
  • BVerwG, 23.09.1971 - II C 15.70

    Beihilfefähigkeit ärztlicher Behandlungen einer nicht beihilfeberechtigten

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1964 - BVerwG VIII C 290.63 - (DDB 1965, 167), auf das sich der Kläger berufe, betreffe die Beihilfevorschriften des Bundes.
  • BVerwG, 24.07.1978 - 6 C 8.78

    Anspruch auf Erhöhung des Bemessungssatzes für Aufwendungen anlässlich einer

    Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, wie die am Alimentationsgrundsatz - der seinerseits zu diesen hergebrachten Grundsätzen gehören mag - orientierte Beihilfe im einzelnen auszugestalten ist, gibt es nicht (vgl. Urteile vom 30. November 1964 - BVerwG VIII C 258.63 und BVerwG VIII C 290.63 - [Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 5]).
  • BVerwG, 06.11.1969 - II C 56.67

    Verschweigen einer Pflichtmitgliedschaft in einer Rentnerkrankenversicherung -

    Andererseits erfordert es die dem Beamten gegenüber seinem Dienstherrn obliegende Treuepflicht, daß er zur finanziellen Entlassung des Dienstherrn beiträgt, indem er auf Grund gesetzlicher Vorschriften bestehende Rechtsansprüche auf Heilfürsorge, Krankenhilfe oder Kostenerstattung nutzt Aus diesen Erwägungen hat das Bundesverwaltungsgericht in der Anwendung der Nr. 3 Abs. 4 Satz 1 BhV auf Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der Knappschaftsversicherung sowie auf pflichtversicherte Kinder eines beihilfeberechtigten Beamten eine Fürsorgepflichtverletzung nicht gesehen (BVerwG, Urteile vom 30. November 1964 - BVerwG VIII C 290.63 - [Buchholz BVerwG 238.91, Nr. 3 BhV Nr. 5], vom 7. November 1968 - BVerwG II C 65.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 11]).
  • VG Münster, 26.04.2017 - 5 K 856/16

    Beihilfe; Pflichtversicherung; gesetzliche Krankenversicherung

    Insoweit wird auf folgende Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. November 1964 - VIII C 290.63 -, DÖD 1965, 118) verwiesen zu einer Vorschrift des Bundes, die mit § 3 Abs. 4 Satz 1 BVO NRW vergleichbar ist:.
  • BVerwG, 07.11.1968 - II C 65.67

    Rechtsanspruch auf Heilbehandlung

    Demgemäß hat der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts gerade zu der hier in Rede stehenden Vorschrift der Nr. 3 Abs. 4 Satz 1 BhV bereits klargestellt, daß die Fürsorgepflicht des Dienstherrn einem wechselseitigen Treueverhältnis entspricht und daß dieses dem Beamten gebietet, zur Entlastung des Dienstherrn dadurch beizutragen, daß er auf Grund gesetzlicher Vorschriften bestehende Rechtsansprüche auf Krankenhilfe auch geltend macht (Urteil vom 30 November 1964 - BVerwG VIII C 290.63 - [Buchholz BVerwG 238.91, Nr. 3 BhV Entscheidung Nr. 5]) Tut er das nicht, so kann eine Beschränkung der Beihilfefähigkeit auf die Aufwendungen, die über die auf Grund gesetzlicher oder anderer Vorschriften zustehenden, aber nicht in Anspruch genommenen Leistungen hinausgehen, nicht gegen den Gleichheitssatz verstoßen; insoweit handelt es sich um ungleiche Tatbestände, die eine ungleiche Behandlung rechtfertigen, weil der von Nr. 3 Abs. 4 Satz 1 BhV erfaßte Beihilfeberechtigte nicht in gleichem Maße wie andere Beihilfeberechtigte der - nur für den Fall der Notwendigkeit und nur ergänzend, also nach Ausschöpfung anderer sozialer Hilfsquellen vorgesehenen - Hilfsleistung seines Dienstherrn bedürftig ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2010 - 4 S 728/08

    Beihilfe für Aufwendungen eines in der Schweiz krankenversicherten

    Dieses gegenseitige Treueverhältnis, dem die Fürsorgepflicht des Dienstherrn entspringt, gebietet, dass der Beamte seinen Dienstherrn dadurch entlastet, dass er bestehende Rechtsansprüche gegen andere vorrangig geltend macht (BVerwG, Urteil vom 30.11.1964 - VIII C 290.63 -, Buchholz 238.91Nr. 3 BhV Nr. 2; Schröder/Beckmann u.a., a.a.O., RdNr. 30 Anm. 1, S. 87).
  • BVerwG, 17.12.1968 - II C 79.67

    Fürsorgepflicht des Dienstherrn - Treuepflicht des Beamten - Pflicht des Beamten

    Demgemäß hat der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts zu der ähnlichen Vorschrift der Nr. 3 Abs. 4 Satz 1 der Beihilfevorschriften des Bundes vom 17. März 1959 (GMBl. S. 168) klargestellt, daß die Fürsorgepflicht des Dienstherrn einem wechselseitigen Treueverhältnis entspricht und daß dieses dem Beamten gebietet, zur Entlastung dadurch beizutragen, daß er auf Grund gesetzlicher Vorschriften bestehende Rechtsansprüche auf Krankenhilfe auch geltend macht (Urteil vom 30. November 1964 - BVerwG VIII C 290.63 - [Buchholz BVerwG 238.91, Nr. 3 BhV Entscheidung Nr. 5]).
  • OVG Saarland, 24.10.1968 - III R 79/67

    Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Mehraufwendungen für ein Einzelzimmer der

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  • Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 25.06.1998 - VK 2/97
  • VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 25.06.1998 - VK 2/97
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